Zahnersatzversicherung

 

Zahnzusatzversicherung

 

 

Zähne putzen nicht vergessen! Gute Zahnpflege wird immer wichtiger, denn wir alle wissen dass seit 1. Januar 2005 Zähne teuer geworden sind. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur noch geringe Leistungen. Gut, dass es die Zahnersatzversicherung gibt. Wenn man einen guten Versicherer findet, ist die Zahnersatzversicherung eine optimale Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse. Oftmals werden so genannte Versicherungspakete angeboten, die auch eine Zusatzversicherung für Brillen und Heilpraktiker mit anbieten. Was man auf jeden Fall über eine Zahnzusatzversicherung wissen sollte ist: Das diese nicht alle anfallenden Kosten abdecken wird. Ein Eigenanteil bleibt in jedem Fall bestehen. Viele Versicherungen locken mit sehr günstigen Angeboten, doch in den meisten Fällen beteiligen sich diese dann nur an dem Eigenanteil der gesetzlichen Krankenkassenversorgung. Wer eine bessere und qualitativ hochwertigere Versorgung wünscht, muss für die dadurch entstehenden Zahnarztkosten durch einen Privatanteil aufkommen. Eine Versicherung hilft nur dann wirklich weiter, wenn diese sich auch an diesem Anteil beteiligt.
Als Beispiel: Wenn jemand eine Brücke im vorderen Bereich für drei Zähne braucht, bleibt durch die Regelversorgung ein Eigenanteil von ca. 350,00 Euro übrig. Eine hochwertigere Brücke, zum Beispiel in Keramik, wird gleich teurer. Nun beträgt der Eigenanteil schon ca. 650,00 Euro.

Um eine gute Absicherung sicher zu stellen, braucht man eine Zahnzusatzversicherung die nicht nur die Kosten für die Regelversorgung übernimmt. Die Zusatzversicherung müsste sich am Rechnungsbetrag im Ganzen beteiligen. Es gibt noch etwas worauf unbedingt geachtet werden sollte. Oft sind in den ersten Jahren die Leistungen der Versicherung eingeschränkt. So ist es oft der Fall, dass nach Abschluss eine Wartefrist besteht. Meistens beträgt diese ca. 8 Monate. In dieser Zeit besteht dann noch keine Leistungspflicht seitens der Versicherung. Des weiteren ist in den ersten Jahren die Erstattungspflicht begrenzt. Die Grenze liegt im ersten Jahr bei ca. 250,00 Euro und im zweiten bei ca. 500,00 Euro.
Inlays werden nicht mit versichert, wenn dann wird nur ein geringer Teil erstattet. Im hinteren Zahnbereich werden Keramikverblendungen auch nicht mit finanziert, Implantate sind ebenfalls ausgeschlossen. Wichtig zu wissen ist, dass regelmäßige Vorsorge den Erstattungsumfang beeinflusst. Um sich gegen eine hohe Zahnarztrechnung abzusichern, sollten folgende Punkte bei einem Versicherungsabschluss bedacht werden:

- Eine Leistung muss unabhängig von der jeweiligen Krankenkasse erfolgen.
- Tariflich sollte die Leistung nicht begrenzt sein.
- Darauf achten, dass die Erstattung für Zahnersatz im ersten Versicherungsjahr schon sehr hoch ist.
- Implantate und Knochenaufbau sollten mit versichert sein.
- Auch diverse Zahnbehandlungen wie: Prophylaxe, Paradontose Behandlungen und Wurzelbehandlungen müssten
mitversichert sein.
- Bei einer Versicherung für Kinder bitte unbedingt auch an die Kieferorthopädie denken.

Jeder der eine Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen möchte, sollte gute Vergleiche anstellen, damit ein individueller Versicherungsschutz gewährleistet ist.
Und Zähne putzen nicht vergessen, denn gute Zahnpflege ist der beste Schutz!